Rechtliche Grundlage: Straßenreinigungssatzung der Stadt Hagen (HEB GmbH). Eigentümer und Hausverwaltungen sind verpflichtet,
ihre Gehwege und Zugänge zu räumen und zu streuen. Die Pflicht kann vertraglich auf einen Dienstleister übertragen werden,
mit vollständiger Haftungsübernahme durch den Auftragnehmer.
Räumpflicht Werktage Ab 07:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
Räumpflicht Sonn- & Feiertage Ab 08:00 Uhr bis Einbruch der Dunkelheit
Räumbreite Gehweg Mindestens 1,50 m freihalten (für Fußgänger passierbar)
Anhaltender Schneefall Bei Dauerschneefall: mehrfache Wiederholung innerhalb der Räumpflicht-Zeiten
Zugang Notausgänge & Hydranten Jederzeit freizuhalten, auch außerhalb der Räumzeiten
Erlaubte Streumittel Splitt, Sand, Lavagranulat, abstumpfend und umweltverträglich ✓ zulässig
Streusalz / Auftaumittel Natriumchlorid, Calciumchlorid und andere Auftausalze ✗ verboten in Hagen
Streugut-Lager vorbereitet Mindestvorrat für mind. 4 Wochen Streubetrieb
Entsorgung nach Tauphase Granulat nach dem Auftauen kehren, nicht in Kanalisation spülen
Schneeentsorgung Schnee von Gehweg nicht auf Fahrbahn schieben — ggf. abtransportieren
Schriftlicher Winterdienstvertrag Mit Auftragsbeginn, Leistungsumfang & Haftungsübernahme
Haftungsübernahme durch Dienstleister Schadensersatz bei Unfällen durch Glätte liegt beim Auftragnehmer ✓ Royal übernimmt
Einsatzprotokoll Datum + Uhrzeit Jeder Einsatz dokumentiert — lückenlose Beweissicherung
GPS-Streckendokumentation Digitaler Nachweis jedes Einsatzes — gerichtsfest
Archiv Saison 2026/27 Protokolle mindestens 3 Jahre aufbewahren
Winterdienstvertrag erneuert Saison 2026/27 — rechtzeitig vor Oktober abschließen
Einsatzpläne & Touren festgelegt Flächen, Zugänge, Prioritäten schriftlich definiert
Notfallkontakt Dienstleister bekannt 24/7-Erreichbarkeit bei Extremwetter sichergestellt
Mieter / Eigentümer informiert Aushang mit Räum-Zeiten, Ansprechpartner und Meldekette
Wetterwarn-Service aktiviert Automatische Alarmierung bei DWD-Frostwarnung für Hagen
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